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    Altlast

    Altlasten sind kontaminierte Flächen oder stillgelegte Deponien, deren Verunreinigungen eine Gefährdung für Mensch und Umwelt darstellen können – relevant beim Immobilienkauf.

    Definition

    Altlasten sind Altablagerungen (stillgelegte Deponien) und Altstandorte (ehemalige Betriebsanlagen), von denen aufgrund von Kontaminationen eine erhebliche Gefährdung für Mensch oder Umwelt ausgehen kann. Die Erfassung und Sanierung ist im Altlastensanierungsgesetz (ALSAG) geregelt.[1]

    Bedeutung beim Immobilienkauf

    Altlasten haben erhebliche Auswirkungen auf Immobilientransaktionen:

    • Wertminderung: Kontaminierte Grundstücke erfahren erhebliche Abschläge
    • Sanierungspflicht: Kann den Grundeigentümer treffen (Verursacher- und Eigentümerhaftung)
    • Due-Diligence-Pflicht: Prüfung des Altlastenkatasters vor Kaufabschluss empfohlen
    • Bebaubarkeit: Kann die Bauplatzeignung einschränken

    Der Altlastenkataster des Umweltbundesamts listet alle registrierten Verdachtsflächen und Altlasten auf.[2]

    Einzelnachweise

    1. Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), BGBl. Nr. 299/1989 idgF (RIS)
    2. Umweltbundesamt, Altlastenkataster und Verdachtsflächenkataster (Umweltbundesamt)

    Siehe auch

    Kategorien: Umweltrecht | Liegenschaftsrecht

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