Die freie Immobilien-Enzyklopädie für Österreich

    Liegenschaft

    Eine Liegenschaft ist im österreichischen Recht ein abgegrenzter Teil der Erdoberfläche samt den damit verbundenen Bestandteilen (Gebäude, Pflanzen), der im Grundbuch als eigene Einheit (Einlagezahl) geführt wird.

    Definition

    Der Begriff Liegenschaft bezeichnet im österreichischen Recht ein Grundstück oder mehrere Grundstücke, die im Grundbuch unter einer Einlagezahl zusammengefasst sind. Zum Grundstück gehören nach dem Grundsatz 'superficies solo cedit' auch die darauf errichteten Gebäude.[1]

    Bestandteile der Grundbucheinlage

    Jede Liegenschaft wird im Grundbuch durch eine Einlage mit drei Blättern beschrieben:

    • A-Blatt (Gutsbestandblatt): Beschreibung der Grundstücke (Grundstücksnummern, Fläche, Nutzungsart)
    • B-Blatt (Eigentumsblatt): Angabe des Eigentümers bzw. der Eigentümer bei Wohnungseigentum
    • C-Blatt (Lastenblatt): Eingetragene Belastungen wie Hypotheken und Dienstbarkeiten[2]

    Bewertung

    Der Wert einer Liegenschaft wird durch ein Gutachten nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) ermittelt. Die gängigen Verfahren sind:

    • Vergleichswertverfahren
    • Ertragswertverfahren
    • Sachwertverfahren[3]

    Einzelnachweise

    1. ABGB § 297: Unbewegliche Sachen (RIS)
    2. Allgemeines Grundbuchsgesetz 1955 (GBG), § 2 (RIS)
    3. Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), BGBl. Nr. 150/1992 (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Liegenschaftsrecht | Sachenrecht

    Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzung zu analysieren (Google Analytics). Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.