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    Baupolizei

    Die Baupolizei ist die behördliche Überwachung der Einhaltung baurechtlicher Vorschriften – sie kann bei Verstößen Baueinstellungen und Abbruchaufträge verfügen.

    Definition

    Die Baupolizei bezeichnet die behördliche Aufgabe der Überwachung und Durchsetzung der baurechtlichen Vorschriften. Sie wird von der Baubehörde (in der Regel dem Bürgermeister) ausgeübt und umfasst die Kontrolle während und nach der Bauausführung.[1]

    Baupolizeiliche Maßnahmen

    Die Baubehörde kann folgende Maßnahmen ergreifen:

    • Baueinstellung: Verfügung zur sofortigen Einstellung der Bauarbeiten bei konsensloser Bauführung
    • Beseitigungsauftrag: Anordnung des Abbruchs konsenslos errichteter Bauwerke
    • Benützungsverbot: Untersagung der Nutzung bei fehlendem Konsens oder Gefährdung
    • Sicherungsmaßnahmen: Anordnung bei Gefahr im Verzug

    Gegen baupolizeiliche Bescheide ist ein Rechtsmittel an das Landesverwaltungsgericht möglich.[2]

    Einzelnachweise

    1. Bauordnungen der Bundesländer, Baupolizeiliche Bestimmungen (RIS)
    2. VwGH, Rechtsprechung zu baupolizeilichen Maßnahmen (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Verwaltungsrecht

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