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    Baubewilligung

    Die Baubewilligung ist die behördliche Genehmigung für die Errichtung, Änderung oder den Abbruch eines Bauwerks, die von der zuständigen Baubehörde erteilt wird.

    Definition

    Die Baubewilligung (auch Baugenehmigung) ist ein Verwaltungsakt, durch den die Baubehörde die Errichtung, Änderung oder den Abbruch eines Bauwerks genehmigt. Das Baurecht ist in Österreich Landessache, weshalb die Bauordnungen der Bundesländer unterschiedliche Regelungen enthalten.[1]

    Verfahren

    Der typische Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens:

    1. Einreichung des Bauansuchens mit Plänen und Unterlagen
    2. Prüfung der Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan und der Widmung
    3. Anhörung der Nachbarn (Parteistellung)
    4. Erteilung der Baubewilligung als Bescheid
    5. Baubeginn nach Rechtskraft des Bescheids

    Die Baubewilligung ist in der Regel befristet – wird nicht innerhalb der Frist mit dem Bau begonnen, erlischt sie.[2]

    Bewilligungsfreie Vorhaben

    Bestimmte Bauvorhaben sind bewilligungsfrei oder nur anzeigepflichtig, z.B. kleinere Zubauten, Gartenhäuser unter einer bestimmten Größe oder Einfriedungen. Die genauen Grenzen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen geregelt.[3]

    Einzelnachweise

    1. Bauordnung für Wien (BO für Wien), § 60: Bewilligungspflichtige Vorhaben (RIS)
    2. OIB-Richtlinien: Harmonisierte bautechnische Vorschriften (OIB)
    3. NÖ Bauordnung 2014, § 17: Bewilligungsfreie Vorhaben (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Verwaltungsrecht

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