Bauordnung
Die Bauordnung ist das jeweilige Landesgesetz, das die baurechtlichen Vorschriften für die Errichtung, Änderung und den Abbruch von Bauwerken in einem österreichischen Bundesland regelt.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Kompetenz
Da das Baurecht in Österreich gemäß Art. 15 B-VG in die Gesetzgebungskompetenz der Länder fällt, verfügt jedes Bundesland über eine eigene Bauordnung.[1] Diese regelt unter anderem:
- Bewilligungspflichten und Anzeigepflichten
- Technische Bauvorschriften (teilweise durch OIB-Richtlinien harmonisiert)
- Abstandsvorschriften und Bebauungsbestimmungen
- Rechte der Nachbarn im Bauverfahren
- Baupolizei und Bauaufsicht
Harmonisierung durch OIB-Richtlinien
Um die unterschiedlichen technischen Bauvorschriften der Bundesländer zu vereinheitlichen, hat das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) Richtlinien erarbeitet, die von den meisten Bundesländern übernommen wurden:[2]
- OIB-RL 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- OIB-RL 2: Brandschutz
- OIB-RL 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- OIB-RL 4: Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
- OIB-RL 5: Schallschutz
- OIB-RL 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
Länderunterschiede
Da die Bauordnung in die Kompetenz der Bundesländer fällt, gibt es in Österreich 9 verschiedene Bauordnungen mit teils erheblichen Unterschieden:
- Wien: Wiener Bauordnung (BO für Wien) – besonders umfangreich, regelt auch Stadtplanung
- Niederösterreich: NÖ Bauordnung – eigenes Bauproduktrecht
- Oberösterreich: OÖ Bauordnung – detaillierte Regelungen zum Nachbarrecht
- Steiermark: Steiermärkisches Baugesetz – progressive Energieeffizienzstandards
Gemeinsamkeiten:
- Bewilligungspflicht für Neubauten und wesentliche Änderungen
- Anzeigepflicht für geringfügige Vorhaben
- Nachbarrechte und Parteistellung
- Verweis auf die OIB-Richtlinien als technische Standards[1]
