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    Bauverhandlung

    Die Bauverhandlung ist ein mündliches Verwaltungsverfahren im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens, bei dem das Bauvorhaben mit den Nachbarn erörtert wird.

    Definition

    Die Bauverhandlung ist eine mündliche Verhandlung, die von der Baubehörde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt wird. Sie dient der Erörterung des Bauvorhabens mit den Parteien des Verfahrens, insbesondere den Nachbarn.[1]

    Ablauf und Parteistellung

    Der Ablauf umfasst:

    1. Kundmachung: Schriftliche Ladung der Parteien oder Anschlag an der Amtstafel
    2. Ortsaugenschein: Besichtigung des Grundstücks
    3. Erörterung: Besprechung des Projekts, Einwände der Nachbarn
    4. Verhandlungsprotokoll: Festhalten der Ergebnisse

    Nachbarrechte umfassen insbesondere:

    • Einhaltung der Abstände
    • Brandschutz
    • Belichtung und Belüftung
    • Immissionsschutz

    Wer trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint, verliert seine Parteistellung (Präklusionswirkung).[2]

    Einzelnachweise

    1. Bauordnungen der Bundesländer, Verfahrensbestimmungen (RIS)
    2. VwGH, ständige Rechtsprechung zur Nachbarparteistellung im Bauverfahren (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Verwaltungsrecht

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