Bauverhandlung
Die Bauverhandlung ist ein mündliches Verwaltungsverfahren im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens, bei dem das Bauvorhaben mit den Nachbarn erörtert wird.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Die Bauverhandlung ist eine mündliche Verhandlung, die von der Baubehörde im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens durchgeführt wird. Sie dient der Erörterung des Bauvorhabens mit den Parteien des Verfahrens, insbesondere den Nachbarn.[1]
Ablauf und Parteistellung
Der Ablauf umfasst:
- Kundmachung: Schriftliche Ladung der Parteien oder Anschlag an der Amtstafel
- Ortsaugenschein: Besichtigung des Grundstücks
- Erörterung: Besprechung des Projekts, Einwände der Nachbarn
- Verhandlungsprotokoll: Festhalten der Ergebnisse
Nachbarrechte umfassen insbesondere:
- Einhaltung der Abstände
- Brandschutz
- Belichtung und Belüftung
- Immissionsschutz
Wer trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht erscheint, verliert seine Parteistellung (Präklusionswirkung).[2]
Einzelnachweise
Siehe auch
Kategorien: Baurecht | Verwaltungsrecht
