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    Kategoriemietzins

    Der Kategoriemietzins ist ein im Mietrechtsgesetz verankertes System zur Begrenzung des Hauptmietzinses, das auf der Ausstattungskategorie der Wohnung basiert und für Mietverträge vor dem 1. März 1994 gilt.

    Definition

    Das Kategoriesystem unterscheidet vier Ausstattungskategorien (A bis D), die sich nach dem Zustand der Wohnung bei Abschluss des Mietvertrags richten:[1]

    • Kategorie A: Mindestgröße 30 m², Zimmer, Küche/Kochnische, Vorraum, WC, zeitgemäße Badegelegenheit, Zentralheizung oder gleichwertige Heizung
    • Kategorie B: wie A, jedoch ohne Zentralheizung
    • Kategorie C: WC und Wasserentnahme im Inneren
    • Kategorie D: kein WC oder keine Wasserentnahme im Inneren

    Anwendungsbereich

    Der Kategoriemietzins gilt für Mietverträge, die vor dem 1. März 1994 im Vollanwendungsbereich des MRG abgeschlossen wurden.[2] Für spätere Verträge gilt das Richtwertsystem. Die Kategoriebeträge werden regelmäßig valorisiert.

    Kategorien und aktuelle Beträge

    Die vier Ausstattungskategorien und die zugehörigen Kategoriemietzinse (Stand 2024) betragen:

    • Kategorie A: Mindestens 30 m², eigene Küche, Vorraum, WC, Bad/Dusche, Zentralheizung – max. 4,47 €/m²
    • Kategorie B: Wie A, aber ohne Zentralheizung – max. 3,35 €/m²
    • Kategorie C: Wasserversorgung und WC im Inneren, kein Bad – max. 2,24 €/m²
    • Kategorie D brauchbar: Kein WC oder keine Wasserversorgung, aber brauchbarer Zustand – max. 2,24 €/m²
    • Kategorie D unbrauchbar: Unbrauchbarer Zustand – max. 1,12 €/m²

    Der Kategoriemietzins gilt nur im Vollanwendungsbereich des MRG und wird alle 2 Jahre valorisiert.[1]

    Einzelnachweise

    1. § 15a MRG – Ausstattungskategorien (RIS)
    2. § 16 Abs. 1 MRG idF vor der 3. WÄG – Kategoriemietzins (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Mietrecht | Mietzins

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