Mietzins
Der Mietzins ist das vom Mieterinnen und Mieter an den Vermieter zu zahlende Entgelt für die Überlassung einer Wohnung oder eines Geschäftslokals zum Gebrauch.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Zusammensetzung
Der Mietzins (umgangssprachlich auch "Miete" genannt) setzt sich in Österreich aus mehreren Bestandteilen zusammen:[1]
- Hauptmietzins (die eigentliche Miete für den Mietgegenstand)
- Betriebskosten (anteilige Bewirtschaftungskosten)
- Anteil für besondere Aufwendungen (z. B. Lift, Gemeinschaftsanlagen)
- Umsatzsteuer (10 % bei Wohnungen, 20 % bei Geschäftslokalen)
Mietzinsbeschränkungen
Im Vollanwendungsbereich des MRG unterliegt der Hauptmietzins Beschränkungen. Es gibt verschiedene Mietzinsbildungssysteme:[2]
- Richtwertmietzins (häufigste Form bei Altbauwohnungen)
- Kategoriemietzins (bei Mietverträgen vor 1.3.1994)
- Angemessener Mietzins (bei bestimmten Ausnahmen)
- Freier Mietzins (außerhalb des Vollanwendungsbereichs des MRG)
Zusammensetzung des Mietzinses
Der Mietzins im Vollanwendungsbereich des MRG setzt sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Hauptmietzins: Der eigentliche Mietzins (begrenzt durch Richtwertmietzins, Kategoriemietzins oder angemessenen Mietzins)
- Betriebskosten: Anteilige Kosten für Hausbetrieb und -erhaltung (§ 21 MRG)
- Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB): Beitrag zur Finanzierung von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten (§ 14d MRG)
- Umsatzsteuer: 10 % auf Hauptmietzins und Betriebskosten bei Wohnungen
Der Bruttomietzins (Gesamtmiete) umfasst alle Bestandteile inklusive USt. Zusätzlich können Kosten für Heizung und Warmwasser anfallen.[1]
