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    Nutzwertgutachten

    Das Nutzwertgutachten legt die Nutzwerte der einzelnen Wohnungseigentumsobjekte einer Liegenschaft fest und bildet die Grundlage für die Aufteilung von Kosten und Stimmrechten.

    Definition

    Das Nutzwertgutachten ist ein von einem gerichtlich zertifizierten Sachverständigen erstelltes Gutachten, das die Nutzwerte aller Wohnungseigentumsobjekte einer Liegenschaft ermittelt. Der Nutzwert bestimmt den Anteil jedes Eigentümers an den gemeinsamen Liegenschaftskosten und die Stimmgewichtung in der Eigentümerversammlung.[1]

    Berechnung

    Die Nutzwertberechnung basiert auf:

    • Der Nutzfläche des Objekts in Quadratmetern
    • Zuschlägen für werterhöhende Faktoren (z. B. Balkon, Terrasse, Ausblick)
    • Abschlägen für wertmindernde Faktoren (z. B. Nordlage, Erdgeschoss)

    Die Zuschläge und Abschläge werden als Prozentsätze der Nutzfläche ausgedrückt. Zubehörobjekte (Keller, Stellplätze) erhalten ebenfalls Nutzwerte.[2]

    Einzelnachweise

    1. § 9 WEG 2002, Nutzwertermittlung (RIS)
    2. OGH 5 Ob 123/19z, Nutzwertberechnung und Zuschläge (OGH)

    Siehe auch

    Kategorien: Wohnungseigentumsrecht | Bewertung

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