Eigentümerversammlung
Die Eigentümerversammlung ist das Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem über die Verwaltung der gemeinsamen Liegenschaft entschieden wird.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Die Eigentümerversammlung ist die Zusammenkunft der Wohnungseigentümer einer Liegenschaft zur Beratung und Beschlussfassung über Verwaltungsangelegenheiten.[1] Sie wird von der Hausverwaltung einberufen und geleitet.
Beschlussfassung
Beschlüsse können auf verschiedene Weise gefasst werden:[2]
- Umlaufbeschluss: Schriftliche Abstimmung ohne physisches Treffen
- Präsenzversammlung: Klassische Versammlung mit Anwesenheit
Für gültige Beschlüsse ist grundsätzlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (nach Miteigentumsanteilen) erforderlich. Bestimmte Maßnahmen wie größere Veränderungen erfordern qualifizierte Mehrheiten oder Einstimmigkeit.
Jeder Wohnungseigentümer kann Beschlüsse innerhalb von drei Monaten gerichtlich anfechten.
