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    Eigentümerversammlung

    Die Eigentümerversammlung ist das Beschlussorgan der Wohnungseigentümergemeinschaft, in dem über die Verwaltung der gemeinsamen Liegenschaft entschieden wird.

    Definition

    Die Eigentümerversammlung ist die Zusammenkunft der Wohnungseigentümer einer Liegenschaft zur Beratung und Beschlussfassung über Verwaltungsangelegenheiten.[1] Sie wird von der Hausverwaltung einberufen und geleitet.

    Beschlussfassung

    Beschlüsse können auf verschiedene Weise gefasst werden:[2]

    • Umlaufbeschluss: Schriftliche Abstimmung ohne physisches Treffen
    • Präsenzversammlung: Klassische Versammlung mit Anwesenheit

    Für gültige Beschlüsse ist grundsätzlich die Mehrheit der abgegebenen Stimmen (nach Miteigentumsanteilen) erforderlich. Bestimmte Maßnahmen wie größere Veränderungen erfordern qualifizierte Mehrheiten oder Einstimmigkeit.

    Jeder Wohnungseigentümer kann Beschlüsse innerhalb von drei Monaten gerichtlich anfechten.

    Einzelnachweise

    1. § 24 WEG 2002 – Eigentümerversammlung und Beschlussfassung (RIS)
    2. § 25 WEG 2002 – Umlaufbeschlüsse (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Wohnungseigentum | Immobilienverwaltung

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