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    Spekulationsfrist (historisch)

    Die Spekulationsfrist war bis 2012 die Frist, innerhalb derer Gewinne aus privaten Grundstücksveräußerungen steuerpflichtig waren – seit 2012 durch die ImmoESt abgelöst.

    Definition

    Die Spekulationsfrist bezeichnete im österreichischen Steuerrecht jenen Zeitraum, innerhalb dessen die Veräußerung einer privat gehaltenen Immobilie der Einkommensteuer unterlag. Bis 31. März 2012 betrug diese Frist für Grundstücke 10 Jahre ab Anschaffung. Veräußerungen nach Ablauf dieser Frist waren steuerfrei.[1]

    Ablösung durch die ImmoESt

    Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde die Spekulationsfrist abgeschafft und durch die Immobilienertragsteuer (ImmoESt) ersetzt. Seither sind grundsätzlich alle privaten Grundstücksveräußerungen unabhängig von der Behaltedauer steuerpflichtig.[2]

    Für sogenannte Altgrundstücke (Anschaffung vor dem 1. April 2002) gelten vereinfachte pauschale Berechnungsmethoden.

    Einzelnachweise

    1. § 30 EStG idF vor dem 1. StabG 2012 (RIS)
    2. 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012 (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Steuerrecht | Immobilienrecht

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