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    Baukonsens

    Der Baukonsens bezeichnet die behördliche Zustimmung zur Errichtung oder Änderung eines Bauwerks und umfasst die Baubewilligung sowie gegebenenfalls weitere erforderliche Genehmigungen.

    Definition

    Der Begriff Baukonsens wird im österreichischen Baurecht als Oberbegriff für die behördliche Genehmigung eines Bauvorhabens verwendet.[1] Er umfasst die Baubewilligung sowie gegebenenfalls weitere Zustimmungen (z. B. wasserrechtliche Bewilligung, naturschutzrechtliche Genehmigung).

    Ohne Baukonsens errichtete Bauwerke gelten als konsenslose Bauten ("Schwarzbauten") und können von der Baubehörde mit einem Abbruchauftrag belegt werden.

    Konsenswidrigkeit

    Eine Konsenswidrigkeit liegt vor, wenn ein Bauwerk abweichend vom genehmigten Plan errichtet oder genutzt wird.[2] Die Baubehörde kann in solchen Fällen:

    • Die Herstellung des konsensmäßigen Zustands anordnen
    • Eine nachträgliche Bewilligung erteilen (wenn das Bauwerk genehmigungsfähig ist)
    • Den Abbruch anordnen (bei schwerwiegenden Abweichungen)

    Beim Kauf einer Immobilie sollte stets geprüft werden, ob ein gültiger Baukonsens vorliegt.

    Einzelnachweise

    1. § 129 Wiener Bauordnung – Baupolizei (RIS)
    2. VwGH Ra 2019/06/0050 – Konsenswidrigkeit und Beseitigungsauftrag (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Verwaltungsrecht

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