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    Nutzungsänderung

    Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil einem anderen als dem bewilligten Verwendungszweck zugeführt wird, z. B. von Wohn- zu Geschäftsnutzung.

    Definition

    Eine Nutzungsänderung (auch Verwendungszweckänderung) ist die Änderung der im Baukonsens festgelegten Nutzung eines Gebäudes oder Gebäudeteils.[1] Typische Beispiele sind:

    • Umwandlung einer Wohnung in ein Büro
    • Nutzung eines Geschäftslokals als Gastronomie
    • Umwidmung eines Lagers in eine Wohnung
    • Nutzung einer Wohnung als Kurzzeitvermietung (z. B. Airbnb)

    Bewilligungspflicht

    Nutzungsänderungen sind in der Regel bewilligungs- oder anzeigepflichtig nach der jeweiligen Bauordnung.[2] Die Baubehörde prüft, ob die neue Nutzung:

    • Mit dem Flächenwidmungsplan und Bebauungsplan vereinbar ist
    • Die technischen Anforderungen (Brandschutz, Schallschutz etc.) erfüllt
    • Keine unzulässigen Emissionen verursacht
    • Die Rechte der Nachbarn nicht verletzt

    Eine Nutzungsänderung ohne Bewilligung stellt eine Konsenswidrigkeit dar und kann behördliche Maßnahmen nach sich ziehen.

    Einzelnachweise

    1. § 60 Abs. 1 lit. c Wiener Bauordnung – Bewilligungspflichtige Vorhaben (RIS)
    2. VwGH Ra 2018/06/0172 – Nutzungsänderung und Bewilligungspflicht (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Verwaltungsrecht

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