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    Bauplanung

    Die Bauplanung umfasst alle planerischen Leistungen, die für die Errichtung oder den Umbau eines Bauwerks erforderlich sind, von der Entwurfsplanung bis zur Ausführungsplanung.

    Definition und Phasen

    Die Bauplanung gliedert sich in mehrere Leistungsphasen, die in der ÖNORM B 1801-1 definiert sind:[1]

    1. Grundlagenermittlung: Bedarfsplanung, Standortanalyse
    2. Vorentwurf: Erste Entwürfe, Kostenschätzung
    3. Entwurf: Detaillierte Planung, Kostenberechnung
    4. Einreichplanung: Pläne für die Baubewilligung
    5. Ausführungsplanung: Detailpläne für die Bauausführung
    6. Bauleitung: Überwachung der Bauausführung

    Beteiligte

    An der Bauplanung sind verschiedene Fachleute beteiligt:[2]

    • Architekt (Entwurf und Gestaltung)
    • Statiker/Tragwerksplaner (Standsicherheit)
    • Haustechnikplaner (Heizung, Sanitär, Elektro)
    • Bauphysiker (Wärmeschutz, Schallschutz)
    • Vermessungsingenieur (Geländeaufnahme)

    Die Planungsleistungen werden meist nach den Honorarleitlinien der Kammern (HOA) abgerechnet.

    Einzelnachweise

    1. ÖNORM B 1801-1 – Bauprojekt- und Objektmanagement (Austrian Standards)
    2. Honorarordnung für Architekten (HOA), Bundeskammer der Ziviltechniker (Bundeskammer der Ziviltechniker)

    Siehe auch

    Kategorien: Bautechnik | Baurecht | Planung

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