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    Bauträger

    Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das gewerbsmäßig Immobilienprojekte plant, errichtet und die fertiggestellten Einheiten an Erwerber verkauft oder vermietet.

    Definition

    Ein Bauträger (auch Projektentwickler) organisiert und finanziert den Bau von Immobilienprojekten und veräußert oder vermietet die einzelnen Einheiten an Endkunden.[1] In Österreich ist die Tätigkeit als Bauträger ein reglementiertes Gewerbe und setzt eine Gewerbeberechtigung als Immobilientreuhänder voraus.

    Bauträger treten häufig als Generalunternehmer auf und koordinieren alle am Bau beteiligten Gewerke.

    Pflichten gegenüber Erwerbern

    Gegenüber den Erwerbern hat der Bauträger folgende Pflichten:[2]

    Bauträgervertragsgesetz (BTVG)

    Das BTVG schützt Käuferinnen und Käufer von Immobilien, die vor Fertigstellung erworben werden, vor dem Verlust ihrer Vorauszahlungen:

    • Sicherungsmodelle: Grundbücherliche Sicherstellung, schuldrechtliche Sicherung oder Zahlung nach Ratenplan (§ 7–12 BTVG)
    • Ratenplan: Zahlungen nur nach Baufortschritt (z. B. 15 % nach Rohbau, 40 % nach Dachgleiche)
    • Treuhändige Abwicklung: Ein Notar oder Rechtsanwalt überwacht die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel
    • Rücktrittsrecht: Käuferinnen und Käufer haben ein 14-tägiges Rücktrittsrecht nach Vertragsabschluss

    Das BTVG gilt für alle Verträge, bei denen Zahlungen vor Fertigstellung und Eigentumsübertragung geleistet werden.[1]

    Einzelnachweise

    1. § 117 GewO – Immobilientreuhänder (Bauträger) (RIS)
    2. §§ 2-4 BTVG – Pflichten des Bauträgers (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Immobilienwirtschaft | Baurecht

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