Hausverwaltung
Die Hausverwaltung ist die professionelle Verwaltung von Wohn- und Geschäftsliegenschaften im Auftrag der Eigentümer, insbesondere im Bereich des Wohnungseigentums und der Vermietung.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Aufgaben
Die Hausverwaltung übernimmt die kaufmännische, technische und rechtliche Verwaltung von Liegenschaften. In Österreich ist die Tätigkeit als Immobilienverwalter ein reglementiertes Gewerbe gemäß der Gewerbeordnung.[1]
Zu den Kernaufgaben gehören:
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung
- Instandhaltung und Instandsetzung der allgemeinen Teile
- Verwaltung der Rücklage bei Wohnungseigentum
- Vertretung der Eigentümergemeinschaft nach außen
- Durchführung von Eigentümerversammlungen
Rechtsgrundlagen
Die Hausverwaltung im Wohnungseigentum ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002) (WEG 2002) geregelt.[2] Bei Mietwohnungen gelten die Bestimmungen des MRG, insbesondere hinsichtlich der Betriebskosten und des Verwaltungshonorars.
Das Verwaltungshonorar ist im Vollanwendungsbereich des MRG mit einem jährlich valorisierten Höchstbetrag begrenzt.
Aufgaben und Pflichten
Die Hausverwaltung ist zur ordnungsgemäßen Verwaltung der Liegenschaft verpflichtet. Zu den Kernaufgaben gehören:
- Finanzielle Verwaltung: Vorschreibung und Einhebung der Betriebskosten und Rücklagenbeiträge, Jahresabrechnung
- Technische Verwaltung: Organisation von Erhaltungs- und Verbesserungsarbeiten, Koordination von Professionisten
- Rechtliche Vertretung: Vertretung der Eigentümergemeinschaft nach außen
- Eigentümerversammlung: Einberufung und Durchführung, Umsetzung der Beschlüsse
- Rücklagenmanagement: Verwaltung der Rücklage auf eigenem Bankkonto
Die Bestellung erfolgt durch Mehrheitsbeschluss der Eigentümerinnen und Eigentümer. Der Verwaltungsvertrag ist auf maximal 5 Jahre befristet (Erstbestellung: 3 Jahre).[1]
