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    Grundsteuer

    Die Grundsteuer ist eine von den Gemeinden erhobene Steuer auf den Besitz von Grundstücken und Gebäuden in Österreich. Sie wird von der Gemeinde eingehoben und basiert auf dem Einheitswert der Liegenschaft, multipliziert mit der Steuermesszahl und dem Hebesatz.

    Definition

    Die Grundsteuer ist eine Realsteuer, die auf das Eigentum an inländischen Grundstücken erhoben wird. Die Erhebung erfolgt durch die Gemeinden, die den Steuermessbetrag mit einem Hebesatz multiplizieren.[1]

    Berechnung

    Die Grundsteuer wird in mehreren Schritten berechnet:[1]

    1. Das Finanzamt stellt den Einheitswert fest
    2. Auf den Einheitswert wird eine Steuermesszahl angewandt (0,5 ‰ bis 2 ‰)
    3. Der resultierende Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert (max. 500 %)

    Beispiel: Einheitswert 20.000 € × Messzahl 2 ‰ = 40 € Messbetrag × 500 % Hebesatz = 200 € Grundsteuer/Jahr

    Reformdiskussion

    Die Grundsteuer basiert auf veralteten Einheitswerten (Hauptfeststellung 1973). Der Verfassungsgerichtshof hat den Gesetzgeber aufgefordert, die Grundsteuer bis Ende 2024 zu reformieren. Eine Neuberechnung auf Basis aktueller Werte würde zu deutlichen Verschiebungen der Steuerlast führen.[2]

    Einzelnachweise

    1. Grundsteuergesetz 1955, BGBl. Nr. 149/1955 idgF (RIS)
    2. VfGH 10.10.2019, G 109/2019, Aufhebung der Grundsteuer-Bemessung (VfGH)

    Siehe auch

    Kategorien: Steuern

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