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    Grundstückswert

    Der Grundstückswert ist ein steuerlicher Bewertungsmaßstab für Liegenschaften in Österreich, der insbesondere bei unentgeltlichen Übertragungen für die Berechnung der Grunderwerbsteuer herangezogen wird.

    Definition

    Der Grundstückswert wurde mit dem Steuerreformgesetz 2015/2016 eingeführt und dient als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei unentgeltlichen Erwerben (Schenkung, Erbschaft). Er kann auf drei Arten ermittelt werden.[1]

    Ermittlungsmethoden

    1. Pauschalwertmodell (Grundstückswertverordnung): Berechnung anhand von Bodenwert (dreifacher Einheitswert) und Gebäudewert (nach Nutzfläche, Bauweise und Alter).[2]

    2. Immobilienpreisspiegel: Ableitung aus dem von der Statistik Austria veröffentlichten Immobilienpreisspiegel.

    3. Gutachten: Ermittlung durch einen gerichtlich zertifizierten Sachverständigen.

    Der Steuerpflichtige kann die günstigste Methode wählen.

    Berechnung und Anwendung

    Der Grundstückswert wird nach dem Grundstückswertverordnung (GrWV) berechnet:

    Drei Ermittlungsmethoden:

    1. Pauschalwertmodell: Berechnung anhand eines amtlichen Rechners auf Basis von Grundfläche, Nutzfläche, Baujahr und Lage (einfachste Methode)
    2. Geeigneter Immobilienpreisspiegel: Ableitung aus einem anerkannten Preisspiegel (z. B. WKO-Immobilienpreisspiegel)
    3. Gutachten: Verkehrswertgutachten durch einen allgemein beeideten Sachverständigen

    Der Grundstückswert dient als Bemessungsgrundlage bei:

    • Unentgeltlichem Erwerb (Grunderwerbsteuer bei Schenkung/Erbschaft)
    • Entgeltlichem Erwerb, wenn kein marktüblicher Kaufpreis vorliegt
    • Einbringungen in Gesellschaften[1]

    Einzelnachweise

    1. Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl. I Nr. 118/2015 (RIS)
    2. Grundstückswertverordnung 2016, BGBl. II Nr. 442/2015 (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Steuern | Bewertung

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