Einheitswert
Der Einheitswert ist ein von der Finanzbehörde festgestellter Wert einer Liegenschaft, der als Grundlage für verschiedene Steuern und Abgaben in Österreich dient.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Der Einheitswert wird vom zuständigen Finanzamt im Rahmen der Einheitsbewertung festgestellt. Er liegt in der Regel deutlich unter dem Verkehrswert einer Immobilie, da die Bewertungsgrundlagen zum Teil veraltet sind (Hauptfeststellung 1973 bzw. 1988).[1]
Verwendung
Der Einheitswert dient als Bemessungsgrundlage für:
- Grundsteuer
- Teilweise für Grunderwerbsteuer (über den Grundstückswert)
- Beiträge zur Sozialversicherung der Bauern
- Vermögensbewertung in bestimmten Förderverfahren[1]
Der Verfassungsgerichtshof hat die niedrigen Einheitswerte mehrfach kritisiert, eine umfassende Reform steht noch aus.[2]
Bedeutung und Kritik
Der Einheitswert dient als Bemessungsgrundlage für mehrere Steuern und Abgaben:
- Grundsteuer: Berechnung über Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
- Bodenwertabgabe: Betrifft unbebaute Grundstücke in bestimmten Gemeinden
- Sozialversicherung der Bauern: Beitragsbemessung
Kritik am Einheitswert:
- Die Einheitswerte stammen aus 1973 (letzte Hauptfeststellung) und liegen weit unter den tatsächlichen Verkehrswerten
- Dies führt zu einer vergleichsweise niedrigen Grundsteuerbelastung in Österreich
- Eine Reform der Grundsteuer auf Basis aktueller Werte wird seit Jahrzehnten diskutiert, aber nicht umgesetzt
- Die Verfassungskonformität der veralteten Einheitswerte wurde vom VfGH bisher bestätigt[1]
Einzelnachweise
- Bewertungsgesetz 1955 (BewG), BGBl. Nr. 148/1955 idgF (RIS)
- VfGH 10.10.2019, G 109/2019 zur Grundsteuer (Verfassungsgerichtshof)
