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    Nachbarrecht (Baurecht)

    Das Nachbarrecht im Baurecht umfasst die Rechte von Grundstücksnachbarn im Baubewilligungsverfahren, insbesondere hinsichtlich Abständen, Belichtung und Immissionen.

    Definition

    Das baurechtliche Nachbarrecht umfasst jene subjektiv-öffentlichen Rechte, die Nachbarn im Baubewilligungsverfahren geltend machen können. Die Nachbarrechte sind in den jeweiligen Bauordnungen der Bundesländer abschließend aufgezählt.[1]

    Typische Nachbarrechte

    Nachbarn können im Bauverfahren insbesondere geltend machen:

    • Abstandsvorschriften: Einhalten der gesetzlichen Mindestabstände zu Grundstücksgrenzen
    • Belichtung und Belüftung: Ausreichende Besonnung und Luftzufuhr
    • Brandschutz: Feuersicherheit des Bauwerks
    • Immissionsschutz: Schutz vor unzumutbaren Emissionen

    Nicht zu den Nachbarrechten gehören:

    • Ästhetische Einwände
    • Wertminderung des eigenen Grundstücks
    • Verkehrsprobleme[2]

    Einzelnachweise

    1. Bauordnungen der Bundesländer, Nachbarrechte (RIS)
    2. VwGH 2013/05/0075, Umfang der Nachbarrechte im Bauverfahren (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Nachbarrecht

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