Die freie Immobilien-Enzyklopädie für Österreich

    Parifizierung

    Die Parifizierung ist die Festlegung der Nutzwerte aller selbstständigen Einheiten einer Liegenschaft als Grundlage für die Begründung von Wohnungseigentum.

    Definition

    Unter Parifizierung (auch Nutzwertfestsetzung) versteht man die Berechnung der Nutzwerte aller wohnungseigentumstauglichen Objekte einer Liegenschaft.[1] Die Nutzwerte bilden die Grundlage für die Aufteilung der Kosten unter den Wohnungseigentümern und für die Bestimmung der Miteigentumsanteile.

    Verfahren

    Die Nutzwertfestsetzung erfolgt durch einen gerichtlich beeideten Sachverständigen oder durch das Gericht im Rahmen eines Außerstreitverfahrens.[2] Die Berechnung berücksichtigt:

    • Nutzfläche des Objekts
    • Stockwerkslage
    • Ausstattung und Zustand
    • Zubehör (Balkon, Terrasse, Garten, Keller, Parkplatz)
    • Zu- und Abschläge nach den örtlichen Verhältnissen

    Die Nutzwerte werden als Verhältniszahlen ausgedrückt, wobei der Mindestnutzwert mit 1 festgelegt ist.

    Bedeutung für Wohnungseigentum

    Die Parifizierung ist Voraussetzung für die Begründung von Wohnungseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG 2002).[3] Der Nutzwert bestimmt:

    • Den Miteigentumsanteil an der Liegenschaft
    • Den Anteil an den Betriebskosten und der Rücklage
    • Das Stimmrecht bei Eigentümerversammlungen

    Einzelnachweise

    1. § 2 Abs. 7 WEG 2002 – Nutzwert (RIS)
    2. § 9 WEG 2002 – Nutzwertfestsetzung (RIS)
    3. § 3 WEG 2002 – Begründung von Wohnungseigentum (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Wohnungseigentum | Liegenschaftsrecht

    Diese Website verwendet Cookies, um die Nutzung zu analysieren (Google Analytics). Weitere Informationen findest du in unserer Datenschutzerklärung.