Sanierungsoffensive und Förderungen
Die österreichische Sanierungsoffensive bündelt Bundes- und Landesförderungen für thermische Sanierung, Heizungstausch (raus aus Öl und Gas), Photovoltaik und Effizienzmaßnahmen. Antragsstelle ist insbesondere die Kommunalkredit Public Consulting (KPC).
Inhaltsverzeichnis
Überblick
Die Sanierungsoffensive des Bundes ist ein seit 2009 bestehendes, mehrfach novelliertes Förderprogramm, das durch das Bundesministerium für Klimaschutz (BMK) finanziert und durch die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt wird.[1] Sie umfasst Zuschüsse für Private und Betriebe und ist eines der zentralen Instrumente zur Erreichung der Klimaziele 2040.
Für 2024–2026 stehen rund 2 Mrd. EUR pro Jahr zur Verfügung; die konkreten Förderhöhen werden jährlich angepasst.
Thermische Sanierung
Gefördert werden umfassende thermische Sanierungen (Wärmedämmung Fassade/Dach/Kellerdecke, Fenstertausch) sowie Einzelbauteilsanierungen.[2] Für 2024 gelten u. a.:
- bis zu 42.000 EUR Förderung für umfassende thermische Sanierung von Eigenheimen
- bis zu 14.000 EUR für Einzelbauteilsanierungen
- erhöhte Fördersätze für einkommensschwächere Haushalte (bis 100 % der Investitionskosten im Rahmen 'Sauber Heizen für Alle')
Voraussetzung sind die Erreichung definierter Energieeffizienzziele und ein gültiger Energieausweis vor und nach der Sanierung.
Raus aus Öl und Gas
Das Programm 'Raus aus Öl und Gas' fördert den Tausch fossiler Heizsysteme (Öl, Gas, Kohle) gegen klimafreundliche Alternativen (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme).[3]
- bis zu 23.000 EUR Bundesförderung je Heizungstausch im Eigenheim
- zusätzliche Landesförderungen (z. B. Wien, NÖ, OÖ, Salzburg)
- 'Sauber Heizen für Alle': bis zu 100 % der Kosten für Haushalte mit niedrigem Einkommen
Mit dem Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWG) soll bis 2040 ein vollständiger Ausstieg aus fossilen Heizsystemen erreicht werden.
Photovoltaik und Speicher
Über die EAG-Investitionsförderung und die KPC-Schiene werden PV-Anlagen und Stromspeicher gefördert.[4] Seit 1.1.2024 gilt zudem eine Umsatzsteuerbefreiung (0 % USt) für PV-Anlagen bis 35 kWp Engpassleistung am Wohngebäude. Das vereinfacht den Erwerb erheblich, da keine Vorsteueroptimierung mehr nötig ist.
Förderhöhen variieren je nach Anlagengröße und Förderkategorie; üblich sind ca. 250–285 EUR/kWp Investitionszuschuss, für Speicher 200 EUR/kWh.
Landesförderungen und Wohnbauförderung
Zusätzlich zu den Bundesförderungen bestehen umfangreiche Landesförderungen im Rahmen der jeweiligen Wohnbauförderung der neun Bundesländer.[5] Diese können kumulativ in Anspruch genommen werden und decken u. a. Sanierungsdarlehen mit günstigen Zinsen, Annuitätenzuschüsse und Direktzuschüsse ab. In Wien etwa: 'thewosan'-Förderung der Stadt Wien für umfassende thermische Sanierung sowie das WrWFSG-Sanierungsprogramm.
Antrag und Praxis
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme über die Plattform www.umweltfoerderung.at einzubringen. Erforderlich sind u. a.: Kostenvoranschläge, Energieausweis (vor/nach Sanierung), Nachweise zur Bauausführung, Rechnungen und Zahlungsbelege. Die Auszahlung erfolgt nach Endabrechnung. Eine professionelle Begleitung durch Energieberater oder Bauträger wird empfohlen, da die Förderlandschaft laufend novelliert wird.
Einzelnachweise
- BMK, Sanierungsoffensive 2024–2026 (Bundesministerium für Klimaschutz)
- KPC, Förderaktion Sanierungsscheck und Einzelbauteilsanierung (Kommunalkredit Public Consulting)
- BMK, Programm 'Raus aus Öl und Gas' und 'Sauber Heizen für Alle' (BMK)
- Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), BGBl. I Nr. 150/2021 idgF; UStG-Novelle 2024 (RIS)
- Übersicht der Wohnbauförderungen der Bundesländer (Help.gv.at)
