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    Wohnbauförderung

    Die Wohnbauförderung ist ein System öffentlicher Förderungen der österreichischen Bundesländer zur Unterstützung des Wohnbaus, der Wohnhaussanierung und des Eigentumserwerbs.

    Definition

    Die Wohnbauförderung umfasst finanzielle Unterstützungsleistungen der Bundesländer für den Neubau, den Kauf und die Sanierung von Wohnraum. Sie ist in Österreich Ländersache und wird durch die jeweiligen Wohnbauförderungsgesetze geregelt.[1]

    Förderungsarten

    Neubauförderung: Zuschüsse oder zinsgünstige Darlehen für den Bau von Eigenheimen oder Eigentumswohnungen.

    Sanierungsförderung: Förderung energetischer und barrierefreier Sanierungsmaßnahmen.

    Eigenmittelersatzdarlehen: Ein Darlehen, das einen Teil der geforderten Eigenmittel ersetzt.

    Annuitätenzuschüsse: Zuschüsse zu den laufenden Kreditraten (Annuitäten) für einen bestimmten Zeitraum.

    Wohnbeihilfe: Zuschuss zur Miete für einkommensschwache Haushalte.[2]

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen variieren je Bundesland, umfassen aber typischerweise:

    • Österreichische Staatsbürgerschaft oder EU-/EWR-Bürgerschaft
    • Einhaltung von Einkommensobergrenzen
    • Nutzung als Hauptwohnsitz
    • Einhaltung von Wohnflächenobergrenzen
    • Energiestandards (z. B. Energieausweis)[1]

    Einzelnachweise

    1. Bundesministerium für Finanzen, Übersicht Wohnbauförderung der Länder 2024 (BMF)
    2. Stadt Wien, Wiener Wohnbauförderungs- und Wohnhaussanierungsgesetz (WWFSG) (Stadt Wien)

    Siehe auch

    Kategorien: Finanzierung | Förderungen | Wohnrecht

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