Wohnungsgemeinnützigkeit
Die Wohnungsgemeinnützigkeit bezeichnet das System gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) in Österreich, die unter dem Kostendeckungsprinzip leistbaren Wohnraum schaffen.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) sind Wohnbauunternehmen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterliegen. Sie verfolgen keine Gewinnmaximierung, sondern sind dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet: Mieten dürfen nur die tatsächlichen Kosten decken.[1]
Bedeutung in Österreich
Die GBV verwalten rund 960.000 Wohnungen in Österreich (ca. 24 % des gesamten Wohnungsbestands). Sie spielen eine zentrale Rolle für die Versorgung mit leistbarem Wohnraum.[2]
Kennzeichen:
- Kostenmiete statt Marktmiete
- Vermögensbindung: Überschüsse müssen im Wohnbau reinvestiert werden
- Revisionsunterworfenheit: Regelmäßige Prüfung durch den Revisionsverband
- Weitergabe- und Veräußerungsbeschränkungen
Bedeutung für den Wohnungsmarkt
Gemeinnützige Bauvereinigungen sind ein zentraler Pfeiler der österreichischen Wohnungspolitik:
- Ca. 900.000 Wohnungen werden von gemeinnützigen Bauvereinigungen verwaltet
- Das entspricht rund 24 % aller Hauptwohnsitzwohnungen in Österreich
- Die Mieten liegen 20–40 % unter dem privaten Marktmietzins
- Nach 5–10 Jahren besteht oft ein Kaufrecht für die Mieterin bzw. den Mieter
Kostendeckungsprinzip: Der Mietzins darf nur die tatsächlichen Kosten (Finanzierung, Verwaltung, Erhaltung, Rücklage) abdecken – eine Gewinnerzielung ist unzulässig (§ 13 WGG).[1]
Einzelnachweise
- Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), BGBl. Nr. 139/1979 idgF (RIS)
- GBV Verband, Zahlenspiegel 2023: Wohnungsgemeinnützigkeit in Österreich (GBV)
