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    Wohnungsgemeinnützigkeit

    Die Wohnungsgemeinnützigkeit bezeichnet das System gemeinnütziger Bauvereinigungen (GBV) in Österreich, die unter dem Kostendeckungsprinzip leistbaren Wohnraum schaffen.

    Definition

    Gemeinnützige Bauvereinigungen (GBV) sind Wohnbauunternehmen, die dem Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) unterliegen. Sie verfolgen keine Gewinnmaximierung, sondern sind dem Kostendeckungsprinzip verpflichtet: Mieten dürfen nur die tatsächlichen Kosten decken.[1]

    Bedeutung in Österreich

    Die GBV verwalten rund 960.000 Wohnungen in Österreich (ca. 24 % des gesamten Wohnungsbestands). Sie spielen eine zentrale Rolle für die Versorgung mit leistbarem Wohnraum.[2]

    Kennzeichen:

    • Kostenmiete statt Marktmiete
    • Vermögensbindung: Überschüsse müssen im Wohnbau reinvestiert werden
    • Revisionsunterworfenheit: Regelmäßige Prüfung durch den Revisionsverband
    • Weitergabe- und Veräußerungsbeschränkungen

    Bedeutung für den Wohnungsmarkt

    Gemeinnützige Bauvereinigungen sind ein zentraler Pfeiler der österreichischen Wohnungspolitik:

    • Ca. 900.000 Wohnungen werden von gemeinnützigen Bauvereinigungen verwaltet
    • Das entspricht rund 24 % aller Hauptwohnsitzwohnungen in Österreich
    • Die Mieten liegen 20–40 % unter dem privaten Marktmietzins
    • Nach 5–10 Jahren besteht oft ein Kaufrecht für die Mieterin bzw. den Mieter

    Kostendeckungsprinzip: Der Mietzins darf nur die tatsächlichen Kosten (Finanzierung, Verwaltung, Erhaltung, Rücklage) abdecken – eine Gewinnerzielung ist unzulässig (§ 13 WGG).[1]

    Einzelnachweise

    1. Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG), BGBl. Nr. 139/1979 idgF (RIS)
    2. GBV Verband, Zahlenspiegel 2023: Wohnungsgemeinnützigkeit in Österreich (GBV)

    Siehe auch

    Kategorien: Wohnrecht | Förderungen

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