Mietvertrag
Der Mietvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieterinnen und Mieter eine Sache (insbesondere eine Mietwohnung) zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter sich zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Rechtsgrundlagen
Der Mietvertrag ist in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ab § 1090 sowie im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt.[1] Er begründet ein Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter und kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden.
Im Vollanwendungsbereich des MRG gelten besondere Schutzbestimmungen zugunsten des Mieters, insbesondere hinsichtlich Kündigung, Mietzins und Erhaltungspflicht.
Wesentliche Vertragsinhalte
Ein Mietvertrag sollte mindestens folgende Punkte regeln:
- Bezeichnung der Vertragsparteien
- Beschreibung des Mietgegenstandes
- Höhe des Mietzinses und der Betriebskosten
- Beginn und gegebenenfalls Befristung des Mietverhältnisses
- Kündigungsfristen und -termine
- Kaution (Höhe und Rückzahlungsmodalitäten)
- Regelungen zur Erhaltungspflicht
Befristete und unbefristete Mietverträge
Mietverträge im Vollanwendungsbereich des MRG können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Eine Befristung muss mindestens drei Jahre betragen.[2] Befristete Mietverträge enden durch Zeitablauf, können aber vom Mieter nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden.
