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    Mietvertrag

    Der Mietvertrag ist ein Vertrag, durch den sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieterinnen und Mieter eine Sache (insbesondere eine Mietwohnung) zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter sich zur Zahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet.

    Definition und Rechtsgrundlagen

    Der Mietvertrag ist in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) ab § 1090 sowie im Mietrechtsgesetz (MRG) geregelt.[1] Er begründet ein Schuldverhältnis zwischen Vermieter und Mieter und kann sowohl mündlich als auch schriftlich abgeschlossen werden.

    Im Vollanwendungsbereich des MRG gelten besondere Schutzbestimmungen zugunsten des Mieters, insbesondere hinsichtlich Kündigung, Mietzins und Erhaltungspflicht.

    Wesentliche Vertragsinhalte

    Ein Mietvertrag sollte mindestens folgende Punkte regeln:

    Befristete und unbefristete Mietverträge

    Mietverträge im Vollanwendungsbereich des MRG können befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Eine Befristung muss mindestens drei Jahre betragen.[2] Befristete Mietverträge enden durch Zeitablauf, können aber vom Mieter nach Ablauf eines Jahres unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist vorzeitig aufgelöst werden.

    Einzelnachweise

    1. §§ 1090 ff ABGB; Mietrechtsgesetz (MRG), BGBl. Nr. 520/1981 (RIS)
    2. § 29 Abs. 1 Z 3 MRG – Mindestbefristungsdauer (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Mietrecht | Vertragsrecht | Wohnen

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