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    Wohnzone

    Die Wohnzone (Wohngebiet) ist eine Widmungskategorie im Flächenwidmungsplan, die ein Gebiet vorrangig für die Wohnnutzung vorsieht. In Österreich wird die Wohnzone im Flächenwidmungsplan der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

    Definition

    Die Wohnzone (in manchen Bundesländern: Reines Wohngebiet, Allgemeines Wohngebiet) ist eine Widmungskategorie im Flächenwidmungsplan, die ein Gebiet vorrangig oder ausschließlich für die Wohnnutzung bestimmt.[1]

    Zulässige Nutzungen

    In einer Wohnzone sind typischerweise zulässig:

    • Wohngebäude: Ein- und Mehrfamilienhäuser, Wohnanlagen
    • Nicht störende Betriebe: Kleine Geschäfte, Ordinationen, Büros
    • Soziale Einrichtungen: Kindergärten, Schulen, Kirchen

    Ausgeschlossen sind in der Regel:

    • Gewerbliche und industrielle Betriebe
    • Betriebe mit erheblichen Emissionen (Lärm, Geruch)
    • Vergnügungsstätten[2]

    Die genaue Abgrenzung variiert je nach Bundesland und Widmungskategorie.

    Einzelnachweise

    1. Raumordnungsgesetze der Bundesländer, Widmungskategorien (RIS)
    2. Kanonier/Schindelegger, Raumordnung in Österreich, Manz Verlag (Manz Verlag)

    Siehe auch

    Kategorien: Raumordnung | Baurecht

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