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    Flächenwidmungsplan

    Der Flächenwidmungsplan ist ein Instrument der örtlichen Raumplanung, das die zulässige Nutzung aller Grundflächen einer Gemeinde festlegt. Er wird von der Gemeinde erlassen und unterscheidet typischerweise zwischen Bauland, Grünland und Verkehrsflächen.

    Definition

    Der Flächenwidmungsplan (auch Flächenwidmungsplanung) legt für das gesamte Gemeindegebiet die Art der Bodennutzung fest.[1] Er wird vom Gemeinderat beschlossen und von der Landesregierung genehmigt. Die grundlegenden Widmungskategorien sind:

    • Bauland: Flächen, die bebaut werden dürfen (Wohngebiet, Kerngebiet, Betriebsgebiet, Industriegebiet etc.)
    • Grünland: Flächen für Land- und Forstwirtschaft, Erholung, Schutzgebiete
    • Verkehrsflächen: Straßen, Wege, Plätze, Bahnanlagen

    Bedeutung für Immobilien

    Die Widmung eines Grundstücks hat entscheidenden Einfluss auf dessen Wert und Nutzungsmöglichkeiten.[2] Ein als Bauland gewidmetes Grundstück ist in der Regel erheblich wertvoller als Grünland. Die Umwidmung von Grünland in Bauland bedarf eines Gemeinderatsbeschlusses und unterliegt den Vorgaben des jeweiligen Raumordnungsgesetzes.

    Vor jedem Grundstückskauf sollte der Flächenwidmungsplan eingesehen werden, um sicherzustellen, dass die geplante Nutzung zulässig ist. Der Plan ist bei der Gemeinde oder online über die GIS-Systeme der Bundesländer einsehbar.

    Widmungskategorien

    Die wichtigsten Widmungskategorien in Österreich:

    • Bauland-Wohngebiet: Ausschließlich Wohnnutzung und verträgliche Einrichtungen
    • Bauland-Kerngebiet: Mischnutzung (Wohnen, Handel, Büro, Gastronomie)
    • Bauland-Betriebsgebiet: Gewerbliche Nutzung
    • Bauland-Industriegebiet: Industrielle Nutzung
    • Grünland: Land- und forstwirtschaftliche Nutzung, grundsätzlich nicht bebaubar
    • Verkehrsfläche: Straßen, Wege, Schienen

    Die Widmung bestimmt maßgeblich den Wert eines Grundstücks. Eine Umwidmung von Grünland in Bauland kann den Grundstückswert vervielfachen, unterliegt aber strengen raumplanerischen Voraussetzungen.[1]

    Einzelnachweise

    1. Wiener Stadtentwicklungs-, Stadtplanungs- und Baugesetzbuch – Flächenwidmungsplan (Stadt Wien)
    2. Bienert/Funk, Immobilienbewertung Österreich, 4. Auflage 2017 – Kapitel Widmung (ÖVI)

    Siehe auch

    Kategorien: Raumordnung | Baurecht

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