Absetzbeträge im Immobilienbereich
Absetzbeträge sind steuerliche Vergünstigungen, die im Zusammenhang mit Immobilien in Österreich geltend gemacht werden können, insbesondere bei der Vermietung und Verpachtung.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Absetzbeträge im Immobilienbereich umfassen verschiedene steuerliche Abzugsmöglichkeiten, die Eigentümer von Liegenschaften bei der Einkommensteuererklärung geltend machen können. Sie reduzieren die Steuerlast bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.[1]
Absetzung für Abnutzung (AfA)
Die AfA (Abschreibung) ermöglicht es, die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Gebäudes über die Nutzungsdauer steuerlich abzusetzen:[1]
- Wohngebäude: 1,5 % pro Jahr (= 66,67 Jahre Nutzungsdauer)
- Nicht-Wohngebäude: individuell nach Nutzungsdauer
Der Grundanteil ist nicht abschreibbar. Die Aufteilung zwischen Grund und Gebäude erfolgt gemäß Grundanteilverordnung 2016.[2]
Werbungskosten bei Vermietung
Vermieter können folgende Kosten steuerlich geltend machen:
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten
- Betriebskosten, die nicht umgelegt werden können
- Zinsen für Fremdfinanzierung
- Verwaltungskosten (z. B. Hausverwaltung)
- Rechts- und Beratungskosten
- Versicherungsprämien[1]
