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    Kreditvertrag

    Der Kreditvertrag ist die vertragliche Grundlage für die Gewährung eines Darlehens durch ein Kreditinstitut an einen Kreditnehmer, häufig zur Immobilienfinanzierung.

    Definition und rechtliche Grundlagen

    Der Kreditvertrag ist im österreichischen Recht nicht ausdrücklich als eigener Vertragstyp im ABGB geregelt, wird aber als Darlehensvertrag gemäß §§ 983 ff. ABGB behandelt.[1] Ergänzend gelten die Bestimmungen des Verbraucherkreditgesetzes (VKrG) sowie des Hypothekar- und Immobilienkreditgesetzes (HIKrG) für Wohnimmobilienkredite.[2]

    Wesentliche Bestandteile

    Ein Kreditvertrag enthält in der Regel folgende Elemente:

    Verbraucherschutz

    Das HIKrG verpflichtet Kreditgeber zu umfassender vorvertraglicher Information und einer Bonitätsprüfung des Kreditnehmers.[2] Der Kreditnehmer hat ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Zudem muss der Effektivzinssatz klar ausgewiesen werden, um die Vergleichbarkeit von Angeboten zu gewährleisten.

    Einzelnachweise

    1. §§ 983 ff. ABGB, Darlehensvertrag (RIS)
    2. Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG), BGBl. I Nr. 135/2015 (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Finanzierung | Vertragsrecht

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