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    Altlastensanierung

    Die Altlastensanierung bezeichnet die Beseitigung oder Sicherung von Umweltkontaminationen (Altlasten) auf Grundstücken, die durch frühere gewerbliche oder industrielle Nutzung entstanden sind.

    Definition

    Altlasten sind Altablagerungen (ehemalige Deponien) und Altstandorte (ehemalige Betriebsstandorte), von denen eine erhebliche Gefährdung für die Gesundheit oder die Umwelt ausgeht.[1] Die rechtliche Grundlage bildet das Altlastensanierungsgesetz (ALSAG).

    Das Umweltbundesamt führt den Altlastenatlas, in dem kontaminierte oder verdächtige Flächen verzeichnet sind.

    Bedeutung beim Immobilienkauf

    Beim Kauf von Grundstücken, insbesondere von ehemaligen Gewerbeflächen, ist die Prüfung auf Altlasten ein wichtiger Bestandteil der Due Diligence.[2]

    Käufer sollten:

    • Den Altlastenatlas des Umweltbundesamtes abfragen
    • Bodenuntersuchungen durchführen lassen
    • Klären, wer die Kosten einer eventuellen Sanierung trägt
    • Im Kaufvertrag entsprechende Gewährleistungsklauseln aufnehmen

    Die Sanierungskosten können den Wert des Grundstücks erheblich übersteigen.

    Einzelnachweise

    1. Altlastensanierungsgesetz (ALSAG), BGBl. Nr. 299/1989 (RIS)
    2. Umweltbundesamt, Altlastenatlas Österreich (Umweltbundesamt)

    Siehe auch

    Kategorien: Umweltrecht | Liegenschaftsrecht | Baurecht

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