Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) ist der geschätzte Preis, der für eine Immobilie unter gewöhnlichen Geschäftsverhältnissen auf dem freien Markt erzielt werden kann.
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Definition
Der Verkehrswert ist gemäß § 2 Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) jener Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Dabei sind besondere Vorlieben und andere persönliche Verhältnisse außer Betracht zu lassen.[1]
Ermittlungsverfahren
Das LBG kennt drei Bewertungsverfahren:[1]
Vergleichswertverfahren: Ableitung des Wertes aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Liegenschaften. Bevorzugtes Verfahren bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken.
Ertragswertverfahren: Kapitalisierung der nachhaltig erzielbaren Erträge (Mieteinnahmen). Geeignet für vermietete Objekte und Zinshäuser.
Sachwertverfahren: Addition von Bodenwert und Bauwert (Herstellungskosten abzgl. Abschreibung). Geeignet für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Anwendung
Der Verkehrswert wird benötigt für:
- Kaufpreisfindung
- Hypothekarische Besicherung von Krediten
- Steuerliche Bewertung
- Erbschaftsauseinandersetzungen und Scheidungsverfahren
- Enteignungsentschädigungen
- Bilanzierung[2]
Einzelnachweise
- Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), BGBl. Nr. 150/1992 idgF (RIS)
- Bienert/Funk, Immobilienbewertung Österreich, 4. Auflage, ÖVI 2017 (ÖVI)
