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    Verkehrswert

    Der Verkehrswert (Marktwert) ist der geschätzte Preis, der für eine Immobilie unter gewöhnlichen Geschäftsverhältnissen auf dem freien Markt erzielt werden kann.

    Definition

    Der Verkehrswert ist gemäß § 2 Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) jener Preis, der bei einer Veräußerung der Sache üblicherweise im redlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre. Dabei sind besondere Vorlieben und andere persönliche Verhältnisse außer Betracht zu lassen.[1]

    Ermittlungsverfahren

    Das LBG kennt drei Bewertungsverfahren:[1]

    Vergleichswertverfahren: Ableitung des Wertes aus tatsächlich erzielten Kaufpreisen vergleichbarer Liegenschaften. Bevorzugtes Verfahren bei Eigentumswohnungen und unbebauten Grundstücken.

    Ertragswertverfahren: Kapitalisierung der nachhaltig erzielbaren Erträge (Mieteinnahmen). Geeignet für vermietete Objekte und Zinshäuser.

    Sachwertverfahren: Addition von Bodenwert und Bauwert (Herstellungskosten abzgl. Abschreibung). Geeignet für Ein- und Zweifamilienhäuser.

    Anwendung

    Der Verkehrswert wird benötigt für:

    Einzelnachweise

    1. Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), BGBl. Nr. 150/1992 idgF (RIS)
    2. Bienert/Funk, Immobilienbewertung Österreich, 4. Auflage, ÖVI 2017 (ÖVI)

    Siehe auch

    Kategorien: Bewertung | Immobilienkauf

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