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    Aufzugsgesetz

    Das Aufzugsgesetz regelt den Einbau, Betrieb und die Überprüfung von Aufzugsanlagen in Gebäuden und dient der Sicherheit der Benutzer. Es legt Anforderungen an Sicherheit, Wartung und Prüfung von Aufzugsanlagen fest und wird auf Landesebene geregelt.

    Definition und Rechtsgrundlagen

    Die Regelung von Aufzugsanlagen fällt in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer. Jedes Bundesland hat eigene Aufzugsgesetze oder -verordnungen.[1] Zusätzlich sind EU-Richtlinien (Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU) und ÖNORMEN zu beachten.

    Aufzugsanlagen unterliegen:

    • Regelmäßigen Überprüfungen (jährlich oder halbjährlich)
    • Meldepflichten bei der zuständigen Behörde
    • Sicherheitstechnischen Anforderungen

    Aufzug im Wohnungseigentum

    Die Kosten für den Betrieb und die Wartung eines Aufzugs werden im Wohnungseigentum als Betriebskosten auf die Eigentümer umgelegt.[2] Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs stellt eine Verbesserungsarbeit dar und bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft. Die Kosten werden aus der Rücklage oder durch Sonderzahlungen finanziert.

    Einzelnachweise

    1. Wiener Aufzugsgesetz 2006, LGBl. Nr. 20/2007 (RIS)
    2. § 32 WEG 2002 – Veränderungen und Verbesserungen (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Bautechnik | Baurecht | Wohnungseigentum

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