Aufzugsgesetz
Das Aufzugsgesetz regelt den Einbau, Betrieb und die Überprüfung von Aufzugsanlagen in Gebäuden und dient der Sicherheit der Benutzer. Es legt Anforderungen an Sicherheit, Wartung und Prüfung von Aufzugsanlagen fest und wird auf Landesebene geregelt.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Rechtsgrundlagen
Die Regelung von Aufzugsanlagen fällt in Österreich in die Kompetenz der Bundesländer. Jedes Bundesland hat eigene Aufzugsgesetze oder -verordnungen.[1] Zusätzlich sind EU-Richtlinien (Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU) und ÖNORMEN zu beachten.
Aufzugsanlagen unterliegen:
- Regelmäßigen Überprüfungen (jährlich oder halbjährlich)
- Meldepflichten bei der zuständigen Behörde
- Sicherheitstechnischen Anforderungen
Aufzug im Wohnungseigentum
Die Kosten für den Betrieb und die Wartung eines Aufzugs werden im Wohnungseigentum als Betriebskosten auf die Eigentümer umgelegt.[2] Der nachträgliche Einbau eines Aufzugs stellt eine Verbesserungsarbeit dar und bedarf eines Mehrheitsbeschlusses der Eigentümergemeinschaft. Die Kosten werden aus der Rücklage oder durch Sonderzahlungen finanziert.
