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    Barrierefreiheit (Bauwesen)

    Barrierefreiheit im Bauwesen bezeichnet die Gestaltung von Gebäuden und deren Zugängen so, dass sie von allen Menschen, insbesondere von Personen mit Behinderungen, ohne fremde Hilfe nutzbar sind.

    Definition und Rechtsgrundlagen

    Barrierefreiheit im Bauwesen ist in Österreich durch die OIB-Richtlinie 4 (Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit) sowie durch das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geregelt.[1]

    Barrierefreies Bauen umfasst:

    • Stufenlose Zugänge und Aufzüge
    • Ausreichende Türbreiten (mind. 80 cm)
    • Behindertengerechte Sanitärräume
    • Tastbare und visuelle Leitsysteme
    • Anpassbare Wohnungen (adaptierbar)

    Anforderungen bei Neubauten

    Die Bauordnungen der Bundesländer schreiben für Neubauten mit mehr als zwei Wohnungen barrierefreie Zugänglichkeit vor.[2] Wohnungen in solchen Gebäuden müssen zumindest "anpassbar" sein, d. h. sie können mit geringem Aufwand barrierefrei umgestaltet werden.

    Bei Wohnungseigentum ist die barrierefreie Umgestaltung der eigenen Wohnung als privilegierte Änderung zulässig und kann von der Eigentümergemeinschaft nicht untersagt werden.

    Einzelnachweise

    1. OIB-Richtlinie 4, Ausgabe 2023 – Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit (OIB)
    2. ÖNORM B 1600 – Barrierefreies Bauen (Austrian Standards)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Bautechnik | Barrierefreiheit

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