OIB-Richtlinien
Die OIB-Richtlinien sind technische Bauvorschriften des Österreichischen Instituts für Bautechnik, die eine Harmonisierung der bautechnischen Anforderungen der Bundesländer anstreben.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Zweck
Die OIB-Richtlinien werden vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) erarbeitet und dienen der Vereinheitlichung der technischen Bauvorschriften in den neun Bundesländern.[1] Sie wurden von den meisten Landesbauordnungen als verbindlich erklärt.
Die sechs OIB-Richtlinien umfassen:
- OIB-RL 1: Mechanische Festigkeit und Standsicherheit
- OIB-RL 2: Brandschutz
- OIB-RL 3: Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz
- OIB-RL 4: Nutzungssicherheit und Barrierefreiheit
- OIB-RL 5: Schallschutz
- OIB-RL 6: Energieeinsparung und Wärmeschutz
Bedeutung für die Baupraxis
Die OIB-Richtlinien definieren die technischen Mindestanforderungen, die bei Neubauten und wesentlichen Umbauten einzuhalten sind.[2] Sie sind bei der Planung und im Baubewilligungsverfahren zu berücksichtigen. Der Energieausweis basiert auf den Berechnungsmethoden der OIB-RL 6.
