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    Baulast

    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.

    Definition

    Die Baulast ist ein Instrument des öffentlichen Baurechts und begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers.[1] Anders als die privatrechtliche Dienstbarkeit wirkt die Baulast im Verhältnis zwischen Grundeigentümer und Baubehörde.

    Typische Baulasten sind:

    • Abstandsflächenbaulast (Verzicht auf Grenzbebauung)
    • Stellplatzbaulast (Nachweis von Stellplätzen auf anderem Grundstück)
    • Vereinigungsbaulast (Grundstücke werden baurechtlich als Einheit behandelt)
    • Erschließungsbaulast (Sicherung der Zufahrt)

    Eintragung und Wirkung

    Baulasten werden in manchen Bundesländern im Baulastenverzeichnis der Baubehörde eingetragen, nicht im Grundbuch.[2] Sie sind daher bei einer Grundbuchsabfrage nicht ersichtlich. Käufer sollten vor dem Erwerb einer Immobilie auch das Baulastenverzeichnis der zuständigen Baubehörde einsehen.

    Einzelnachweise

    1. Hauer/Pallitsch, Baurecht in Österreich, 2. Auflage 2019 – Kapitel Baulast (Linde Verlag)
    2. VwGH 2011/06/0155 – Baulast und Grundbuch (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Liegenschaftsrecht

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