Baulast
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde, bestimmte Dinge zu tun, zu dulden oder zu unterlassen.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Die Baulast ist ein Instrument des öffentlichen Baurechts und begründet eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung des Grundstückseigentümers.[1] Anders als die privatrechtliche Dienstbarkeit wirkt die Baulast im Verhältnis zwischen Grundeigentümer und Baubehörde.
Typische Baulasten sind:
- Abstandsflächenbaulast (Verzicht auf Grenzbebauung)
- Stellplatzbaulast (Nachweis von Stellplätzen auf anderem Grundstück)
- Vereinigungsbaulast (Grundstücke werden baurechtlich als Einheit behandelt)
- Erschließungsbaulast (Sicherung der Zufahrt)
Eintragung und Wirkung
Baulasten werden in manchen Bundesländern im Baulastenverzeichnis der Baubehörde eingetragen, nicht im Grundbuch.[2] Sie sind daher bei einer Grundbuchsabfrage nicht ersichtlich. Käufer sollten vor dem Erwerb einer Immobilie auch das Baulastenverzeichnis der zuständigen Baubehörde einsehen.
Einzelnachweise
- Hauer/Pallitsch, Baurecht in Österreich, 2. Auflage 2019 – Kapitel Baulast (Linde Verlag)
- VwGH 2011/06/0155 – Baulast und Grundbuch (RIS)
