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    Baurecht (Immobilienrecht)

    Das Baurecht im immobilienrechtlichen Sinn ist das dingliche Recht, auf fremdem Grund ein Bauwerk zu errichten und zu nutzen, geregelt im Baurechtsgesetz (BauRG).

    Definition

    Das Baurecht gemäß dem Baurechtsgesetz (BauRG), BGBl. Nr. 86/1912, ist ein zeitlich befristetes dingliches Recht, auf oder unter der Oberfläche eines fremden Grundstücks ein Bauwerk zu haben.[1] Es wird im Grundbuch als Belastung des Grundstücks eingetragen.

    Das Baurecht hat eine Mindestdauer von 10 und eine Höchstdauer von 100 Jahren. Es ist veräußerlich und vererblich.

    Baurechtszins

    Für die Einräumung des Baurechts wird in der Regel ein laufendes Entgelt, der Baurechtszins, vereinbart.[2] Dieser ist meist wertgesichert und wird monatlich oder jährlich entrichtet.

    Das Baurecht wird häufig von Gemeinden, Kirchen oder Stiftungen eingeräumt, die Grundstücke nicht verkaufen, aber einer Nutzung zuführen möchten. Für den Baurechtsnehmer hat dies den Vorteil, dass kein Grundstückskauf erforderlich ist.

    Einzelnachweise

    1. Baurechtsgesetz (BauRG), RGBl. Nr. 86/1912 idF BGBl. I Nr. 124/2017 (RIS)
    2. § 3 BauRG – Baurechtszins (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Liegenschaftsrecht | Sachenrecht

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