Grundbucheintragung
Die Grundbucheintragung ist der Vorgang der Eintragung von Rechten an einer Liegenschaft in das österreichische Grundbuch, wodurch dingliche Rechte wie Eigentumsrecht oder Hypothek begründet werden.
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Definition
Die Grundbucheintragung (auch Verbücherung genannt) ist die Eintragung eines Rechts in das Grundbuch. In Österreich gilt der Eintragungsgrundsatz: Dingliche Rechte an Liegenschaften entstehen, werden übertragen oder erlöschen grundsätzlich erst mit der Eintragung im Grundbuch.[1] Die Eintragung erfolgt auf Antrag beim zuständigen Bezirksgericht.
Voraussetzungen
Für eine Grundbucheintragung sind erforderlich:
- Ein gültiger Rechtstitel (z.B. Kaufvertrag, Schenkungsvertrag)
- Beglaubigte Unterschriften auf der Urkunde
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts (Nachweis der Bezahlung der Grunderwerbsteuer)
- Antrag an das Bezirksgericht
Die Eintragung wird vom Grundbuchgericht geprüft und vorgenommen.[2]
Kosten
Die Eintragungsgebuehr beträgt 1,1 % des Kaufpreises für die Eigentumsübertragung und 1,2 % für die Eintragung einer Hypothek (Pfandrecht). Hinzu kommt die Eingabengebühr von derzeit 44 Euro pro Antrag.[3]
