Bonitätsprüfung
Die Bonitätsprüfung ist die Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers durch ein Kreditinstitut vor Abschluss eines Kreditvertrags.
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Definition
Die Bonitätsprüfung (auch Kreditwürdigkeitsprüfung) dient der Einschätzung, ob ein Kreditnehmer in der Lage ist, einen Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen. Sie ist seit dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) für Wohnimmobilienkredite verpflichtend.[1]
Prüfungskriterien
Bei der Bonitätsprüfung werden unter anderem berücksichtigt:
- Einkommenshöhe und -sicherheit
- Bestehende Verbindlichkeiten
- Haushaltsrechnung (Einnahmen vs. Ausgaben)
- KSV-Auskunft (Kreditschutzverband)[2]
- Beschäftigungsverhältnis und -dauer
- Eigenmittelquote
- Wert der angebotenen Sicherheiten (z. B. Liegenschaft)
KSV1870-Auskunft
Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) ist Österreichs größter Gläubigerschutzverband. Banken holen im Zuge der Bonitätsprüfung eine KSV-Auskunft ein, die Informationen über das Zahlungsverhalten, bestehende Kredite und etwaige Negativmerkmale (z. B. Insolvenzen, Zahlungsverzüge) enthält.[2]
