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    Bonitätsprüfung

    Die Bonitätsprüfung ist die Bewertung der Kreditwürdigkeit eines Kreditnehmers durch ein Kreditinstitut vor Abschluss eines Kreditvertrags.

    Definition

    Die Bonitätsprüfung (auch Kreditwürdigkeitsprüfung) dient der Einschätzung, ob ein Kreditnehmer in der Lage ist, einen Kredit vertragsgemäß zurückzuzahlen. Sie ist seit dem Hypothekar- und Immobilienkreditgesetz (HIKrG) für Wohnimmobilienkredite verpflichtend.[1]

    Prüfungskriterien

    Bei der Bonitätsprüfung werden unter anderem berücksichtigt:

    • Einkommenshöhe und -sicherheit
    • Bestehende Verbindlichkeiten
    • Haushaltsrechnung (Einnahmen vs. Ausgaben)
    • KSV-Auskunft (Kreditschutzverband)[2]
    • Beschäftigungsverhältnis und -dauer
    • Eigenmittelquote
    • Wert der angebotenen Sicherheiten (z. B. Liegenschaft)

    KSV1870-Auskunft

    Der Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) ist Österreichs größter Gläubigerschutzverband. Banken holen im Zuge der Bonitätsprüfung eine KSV-Auskunft ein, die Informationen über das Zahlungsverhalten, bestehende Kredite und etwaige Negativmerkmale (z. B. Insolvenzen, Zahlungsverzüge) enthält.[2]

    Einzelnachweise

    1. HIKrG, BGBl. I Nr. 135/2015, § 9 Kreditwürdigkeitsprüfung (RIS)
    2. KSV1870 Holding AG, Bonitätsauskünfte für Privatpersonen (KSV1870)

    Siehe auch

    Kategorien: Finanzierung

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