Brandschutz
Der Brandschutz umfasst alle baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von Personen und Gebäuden vor Feuer und dessen Auswirkungen.
Inhaltsverzeichnis
Definition und Rechtsgrundlagen
Der bauliche Brandschutz ist in Österreich durch die OIB-Richtlinie 2 geregelt, die von den Bauordnungen der Bundesländer als verbindlich erklärt wurde.[1]
Der Brandschutz gliedert sich in:
- Baulicher Brandschutz: Feuerwiderstandsklassen, Brandabschnitte, Fluchtwege
- Technischer Brandschutz: Brandmeldeanlagen, Sprinkler, Rauch- und Wärmeabzug
- Organisatorischer Brandschutz: Brandschutzordnung, Brandschutzbeauftragter
Anforderungen an Wohngebäude
Für Wohngebäude gelten je nach Gebäudeklasse unterschiedliche Anforderungen:[2]
- Gebäudeklasse 1 (freistehende Gebäude, max. 2 Wohnungen): geringere Anforderungen
- Gebäudeklasse 2-4 (Mehrfamilienhäuser): steigende Anforderungen an Feuerwiderstand und Fluchtweglängen
- Gebäudeklasse 5 (Hochhäuser über 22 m): höchste Anforderungen, Aufzug für Feuerwehr
Rauchwarnmelder sind in den meisten Bundesländern in Aufenthaltsräumen und Fluchtwegen vorgeschrieben.
Einzelnachweise
- OIB-Richtlinie 2, Ausgabe 2023 – Brandschutz (OIB)
- TRVB 100 – Technische Richtlinie Vorbeugender Brandschutz (Bundesfeuerwehrverband)
Siehe auch
Kategorien: Bautechnik | Sicherheit | Baurecht
