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    Erschließung (Grundstück)

    Die Erschließung bezeichnet die Anbindung eines Grundstücks an die öffentliche Infrastruktur wie Straßen, Wasser, Kanal, Strom und Telekommunikation. Dazu zählen Straßenbau, Wasser- und Abwasseranschluss, Strom- und Gasversorgung sowie Telekommunikationsanbindung.

    Definition

    Unter Erschließung versteht man die Herstellung der infrastrukturellen Voraussetzungen für die Bebauung und Nutzung eines Grundstücks.[1] Man unterscheidet:

    • Äußere Erschließung: Anbindung an das öffentliche Straßennetz, Wasser- und Kanalnetz, Stromnetz
    • Innere Erschließung: Infrastruktur innerhalb des Grundstücks bzw. einer Siedlung

    Erschließungskosten

    Die Kosten der Erschließung setzen sich zusammen aus:[2]

    • Aufschließungsabgabe der Gemeinde (einmalig, bei erstmaliger Bebauung)
    • Anschlussgebühren für Wasser und Kanal
    • Netzanschlusskosten für Strom und Gas
    • Kosten für den Straßenanschluss

    Die Aufschließungsabgabe wird von der Gemeinde bescheidmäßig vorgeschrieben und richtet sich nach der Grundstücksgröße und der Art der Widmung.

    Beim Kauf von unbebauten Grundstücken sollten die Erschließungskosten vorab kalkuliert werden, da sie erheblich sein können.

    Einzelnachweise

    1. § 20 Wiener Bauordnung – Erschließung (RIS)
    2. Kommunalabgabengesetz – Aufschließungsbeiträge (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Baurecht | Liegenschaftsrecht | Infrastruktur

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