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    Grundverkehrsbehörde

    Die Grundverkehrsbehörde ist eine Landesbehörde, die in Österreich den Erwerb von Grundstücken durch Genehmigungsverfahren gemäß den jeweiligen Grundverkehrsgesetzen der Bundesländer regelt.

    Definition

    Die Grundverkehrsbehörde ist eine Verwaltungsbehörde auf Landesebene, die den Verkehr mit Grundstücken überwacht. In Österreich ist der Grundverkehr Landessache, weshalb jedes Bundesland ein eigenes Grundverkehrsgesetz hat.[1] Die Behörde prüft, ob der Erwerb von Liegenschaften den jeweiligen landesgesetzlichen Beschränkungen entspricht.

    Genehmigungspflicht

    Genehmigungspflichtig sind insbesondere:

    • Erwerb von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken
    • Erwerb durch Ausländer (EU/EWR-Bürger sind teilweise gleichgestellt)
    • Erwerb von Baugrundstücken in bestimmten Bundesländern

    Ohne Genehmigung der Grundverkehrsbehörde kann keine Grundbucheintragung vorgenommen werden. Der Notar oder Treuhänder muss die Genehmigung vor der Verbücherung einholen.[2]

    Unterschiede nach Bundesländern

    Die Grundverkehrsgesetze unterscheiden sich erheblich zwischen den Bundesländern. In Tirol und Vorarlberg gelten besonders strenge Regelungen, insbesondere beim Erwerb von Freizeitwohnsitzen. In Wien ist das Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz maßgeblich.[3]

    Einzelnachweise

    1. Bundes-Verfassungsgesetz, Art. 15: Grundverkehr als Landeskompetenz (RIS)
    2. Tiroler Grundverkehrsgesetz 1996, LGBl. Nr. 61/1996 idgF (RIS)
    3. Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz, LGBl. Nr. 11/1998 idgF (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Verwaltungsrecht | Grundverkehrsrecht | Liegenschaftsrecht

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