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    Treuhandschaft

    Die Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem ein Notar oder Rechtsanwalt als Treuhänder im Rahmen eines Immobiliengeschäfts Gelder oder Dokumente treuhändig verwahrt und verwaltet.

    Definition

    Bei der Treuhandschaft im österreichischen Immobilienrecht übernimmt ein Treuhänder – in der Regel ein Notar oder Rechtsanwalt – die Abwicklung eines Immobiliengeschäfts. Der Treuhänder verwahrt den Kaufpreis, führt die erforderlichen Prüfungen durch und veranlasst die Grundbucheintragung erst nach Erfüllung aller vertraglichen Voraussetzungen.[1]

    Ablauf der Treuhandschaft

    Der typische Ablauf umfasst:

    1. Errichtung des Kaufvertrags durch den Treuhänder
    2. Einholung aller erforderlichen Genehmigungen (z.B. Grundverkehrsbehörde)
    3. Überweisung des Kaufpreises auf das Treuhandkonto
    4. Beantragung der Grundbucheintragung
    5. Auszahlung des Kaufpreises an den Verkäufer nach Eintragung

    Der Treuhänder haftet für die ordnungsgemäße Abwicklung.[2]

    Kosten

    Die Kosten der Treuhandschaft betragen in der Regel 1–3 % des Kaufpreises zuzüglich Umsatzsteuer. Sie umfassen die Vertragserrichtung, die treuhändige Verwahrung des Kaufpreises und die Durchführung der Grundbucheintragung.[3] Die Kosten werden üblicherweise zwischen Käufer und Verkäufer geteilt oder vom Käufer allein getragen.

    Einzelnachweise

    1. Österreichische Notariatskammer: Treuhandschaft bei Immobiliengeschäften (Österreichische Notariatskammer)
    2. Rechtsanwaltskammer Österreich: Leitfaden zur Immobilientreuhand (Rechtsanwaltskammer)
    3. Verbraucherzentrale: Kosten beim Immobilienkauf in Österreich, 2023 (Verbraucherzentrale)

    Siehe auch

    Kategorien: Kaufrecht | Vertragsrecht | Immobilienrecht

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