Notar
Ein Notar ist ein öffentlich bestellter Urkundsperson, die im Immobilienrecht eine zentrale Rolle bei der Beglaubigung und Errichtung von Kaufverträgen und der Treuhandschaft spielt.
Definition
Der Notar ist ein vom Bundesministerium für Justiz bestellter Träger eines öffentlichen Amtes, der zur Errichtung öffentlicher Urkunden berechtigt ist.[1] Im Immobilienbereich ist der Notar insbesondere bei der Vertragserrichtung, Beglaubigung und treuhändigen Abwicklung von Liegenschaftsgeschäften tätig.
Aufgaben im Immobilienrecht
Die wichtigsten Aufgaben des Notars im Immobilienbereich:[2]
- Errichtung und Beglaubigung von Kaufverträgen
- Treuhändige Abwicklung des Kaufpreises
- Selbstberechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer
- Antragstellung auf Eintragung im Grundbuch
- Errichtung von Wohnungseigentumsverträgen
- Beglaubigung von Unterschriften
Kosten und Gebühren
Die Kosten für notarielle Leistungen im Immobilienbereich richten sich nach dem Notariatstarifgesetz (NTG):[2]
- Vertragserrichtung: 1–3 % des Kaufpreises (verhandelbar)
- Beglaubigung: Ca. 50–150 € pro Unterschrift
- Treuhandschaft: Üblicherweise im Vertragserrichtungshonorar inkludiert
- Selbstberechnung Grunderwerbsteuer/Eintragungsgebühr: Ca. 100–300 €
Die Kosten sind grundsätzlich Verhandlungssache. Bei der Auswahl des Notars sollten Angebote verglichen werden. Die Kosten trägt üblicherweise die Käuferin bzw. der Käufer, eine andere Aufteilung ist aber vertraglich vereinbar.
