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    Notar

    Ein Notar ist ein öffentlich bestellter Urkundsperson, die im Immobilienrecht eine zentrale Rolle bei der Beglaubigung und Errichtung von Kaufverträgen und der Treuhandschaft spielt.

    Definition

    Der Notar ist ein vom Bundesministerium für Justiz bestellter Träger eines öffentlichen Amtes, der zur Errichtung öffentlicher Urkunden berechtigt ist.[1] Im Immobilienbereich ist der Notar insbesondere bei der Vertragserrichtung, Beglaubigung und treuhändigen Abwicklung von Liegenschaftsgeschäften tätig.

    Aufgaben im Immobilienrecht

    Die wichtigsten Aufgaben des Notars im Immobilienbereich:[2]

    Kosten und Gebühren

    Die Kosten für notarielle Leistungen im Immobilienbereich richten sich nach dem Notariatstarifgesetz (NTG):[2]

    • Vertragserrichtung: 1–3 % des Kaufpreises (verhandelbar)
    • Beglaubigung: Ca. 50–150 € pro Unterschrift
    • Treuhandschaft: Üblicherweise im Vertragserrichtungshonorar inkludiert
    • Selbstberechnung Grunderwerbsteuer/Eintragungsgebühr: Ca. 100–300 €

    Die Kosten sind grundsätzlich Verhandlungssache. Bei der Auswahl des Notars sollten Angebote verglichen werden. Die Kosten trägt üblicherweise die Käuferin bzw. der Käufer, eine andere Aufteilung ist aber vertraglich vereinbar.

    Einzelnachweise

    1. Notariatsordnung (NO), RGBl. Nr. 75/1871 idF BGBl. I Nr. 161/2022 (RIS)
    2. Österreichische Notariatskammer, Leistungskatalog Immobilienrecht (ÖNK)

    Siehe auch

    Kategorien: Notariatsrecht | Liegenschaftsrecht

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