Immobilienbewertung
Die Immobilienbewertung dient der Ermittlung des Verkehrswerts einer Liegenschaft nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) und ist Grundlage für Kauf, Verkauf, Finanzierung und steuerliche Bewertung.
Definition
Die Immobilienbewertung (auch Liegenschaftsbewertung) ist die Ermittlung des Verkehrswerts (Marktwerts) einer Liegenschaft. In Österreich regelt das Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG) die Methoden und Grundsätze der Bewertung.[1] Der Verkehrswert ist jener Preis, der bei einer Veräußerung im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu erzielen wäre.
Bewertungsverfahren
Das LBG sieht drei Bewertungsverfahren vor:
Vergleichswertverfahren
Vergleich mit tatsächlich erzielten Kaufpreisen ähnlicher Objekte. Wird vor allem bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern angewandt.
Ertragswertverfahren
Bewertung anhand der erzielbaren Mieteinnahmen. Wird bei vermieteten Objekten und Zinshäusern verwendet.
Sachwertverfahren
Ermittlung des Bodenwerts plus Gebäudewerts (Herstellungskosten abzüglich Abschreibung). Wird bei Objekten ohne Vergleichsdaten herangezogen.[2]
Anlässe für eine Bewertung
Eine Immobilienbewertung ist erforderlich oder empfehlenswert bei:
- Kauf oder Verkauf einer Liegenschaft
- Aufnahme eines Immobilienkredits (als Sicherheitenbewertung für die Bank)
- Erbschaft oder Schenkung (Bemessungsgrundlage für Grunderwerbsteuer)
- Scheidung (Aufteilung des ehelichen Vermögens)
- Enteignung oder Umwidmung[3]
Einzelnachweise
- Liegenschaftsbewertungsgesetz (LBG), BGBl. Nr. 150/1992 idgF (RIS)
- Kranewitter, Liegenschaftsbewertung, 8. Auflage, Manz Verlag 2017 (Manz Verlag)
- Österreichischer Verband der Immobilienwirtschaft: Standards der Immobilienbewertung (ÖVI)
