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    Katastralgemeinde

    Die Katastralgemeinde (KG) ist eine Verwaltungseinheit des Katasters (Vermessungswesens), die zusammen mit der Einlagezahl eine Liegenschaft im Grundbuch eindeutig identifiziert.

    Definition

    Die Katastralgemeinde (KG) ist eine historisch gewachsene Verwaltungseinheit des Grundkatasters. Jede Katastralgemeinde hat eine eindeutige Nummer und einen Namen. Innerhalb einer Katastralgemeinde sind die Grundstücke durchnummeriert.[1] In Kombination mit der Einlagezahl ermöglicht die Katastralgemeinde die eindeutige Identifikation jeder Liegenschaft in Österreich.

    Zusammenhang mit dem Grundbuch

    Das Grundbuch ist nach Katastralgemeinden gegliedert. Für jede Katastralgemeinde führt das zuständige Bezirksgericht ein eigenes Grundbuch. Die Grundstücksnummern innerhalb einer Katastralgemeinde sind fortlaufend und werden vom Vermessungsamt vergeben.[2]

    Bedeutung im Grundbuchsystem

    Jede Liegenschaft in Österreich wird durch die Kombination aus Einlagezahl (EZ) und Katastralgemeinde (KG) eindeutig identifiziert:

    • Österreich ist in ca. 7.800 Katastralgemeinden unterteilt
    • Jede KG hat eine eigene 5-stellige KG-Nummer
    • Die KG stimmt nicht immer mit politischen Gemeindegrenzen überein
    • Eine politische Gemeinde kann mehrere KG umfassen

    Beim Kaufvertrag und bei der Grundbuchabfrage müssen EZ und KG-Nummer immer gemeinsam angegeben werden, da die EZ nur innerhalb einer KG eindeutig ist.[1]

    Einzelnachweise

    1. Vermessungsgesetz (VermG), BGBl. Nr. 306/1968 idgF (RIS)
    2. BEV - Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen: Kataster und Grundbuch (BEV)

    Siehe auch

    Kategorien: Grundbuchrecht | Vermessungswesen | Liegenschaftsrecht

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