Einlagezahl
Die Einlagezahl (EZ) ist die eindeutige Kennzahl, unter der eine Liegenschaft im Grundbuch eines Bezirksgerichts geführt wird. Jede Liegenschaft in Österreich ist unter einer Einlagezahl im Grundbuch einer bestimmten Katastralgemeinde erfasst.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Die Einlagezahl (EZ) ist die individuelle Nummer, unter der eine Grundbucheinlage im Grundbuch des zuständigen Bezirksgerichts geführt wird. Zusammen mit der Katastralgemeinde (KG) identifiziert sie eine Liegenschaft eindeutig.[1] Jede Einlage besteht aus dem Gutsbestandblatt (A-Blatt), dem Eigentumsblatt (B-Blatt) und dem Lastenblatt (C-Blatt).
Grundbuchabfrage
Das Grundbuch kann elektronisch über die Grundbuchsdatenbank des Bundesministeriums für Justiz abgefragt werden. Für eine Abfrage benötigt man entweder die Einlagezahl und Katastralgemeinde oder die Grundstücksnummer.[2] Die Abfrage ist gebührenpflichtig und kann von jedermann durchgeführt werden (öffentliches Buch).
Praktische Verwendung
Die Einlagezahl ist unverzichtbar bei jeder Immobilientransaktion:
- Kaufvertrag: Die EZ und KG müssen im Vertrag exakt angegeben werden
- Grundbuchabfrage: Der Grundbuchsauszug wird über EZ und KG abgerufen
- Steuerberechnung: Die Finanzverwaltung identifiziert die Liegenschaft über EZ und KG
- Baubewilligungen: Auch im Baurecht dient die EZ der Identifikation
Die EZ bleibt grundsätzlich unverändert, kann sich aber bei Grundstücksteilungen oder -zusammenlegungen ändern. Bei Neuanlegung einer Einlage wird eine neue EZ vergeben.[1]
