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    Leibrente

    Die Leibrente ist ein Modell, bei dem eine Immobilie gegen lebenslange monatliche Zahlungen an den Verkäufer veräußert wird – häufig mit Wohnrecht. In Österreich wird die Leibrente häufig bei älteren Immobilieneigentümern eingesetzt, die ihr Wohnrecht behalten möchten.

    Definition

    Die Leibrente (auch Immobilienverrentung) ist ein Vertrag, bei dem der Eigentümer seine Immobilie gegen eine lebenslange monatliche Rente veräußert. Der Verkäufer behält in der Regel ein Wohnrecht oder Fruchtgenussrecht an der Liegenschaft.[1]

    Steuerliche Behandlung

    Steuerlich ist zu unterscheiden:

    • Beim Verkäufer: Der Rentenbarwert wird mit dem Verkehrswert der Immobilie verglichen. Übersteigt der Barwert den Verkehrswert, liegt eine Gegenleistungsrente vor (teilweise steuerpflichtig).
    • Beim Käufer: Die Rentenzahlungen können unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig sein.[2]

    Die Berechnung des Rentenbarwerts erfolgt nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Berücksichtigung der Lebenserwartung.

    Einzelnachweise

    1. §§ 1284 ff. ABGB, Leibrentenvertrag (RIS)
    2. EStR 2000 Rz 7001 ff., Steuerliche Behandlung von Renten (BMF)

    Siehe auch

    Kategorien: Finanzierung | Vertragsrecht

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