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    Makler

    Ein Immobilienmakler vermittelt den Abschluss von Verträgen über Liegenschaften (Kauf, Miete) und erhält dafür eine Provision. In Österreich unterliegen Makler der Gewerbeordnung und benötigen eine entsprechende Gewerbeberechtigung der Wirtschaftskammer.

    Definition

    Der Immobilienmakler ist ein gewerblicher Vermittler, der im Auftrag von Käufern, Verkäufern, Mietern oder Vermietern den Abschluss von Verträgen über Liegenschaften anbahnt.[1] Das Maklerrecht ist in Österreich im Maklergesetz (MaklerG) geregelt.

    Provisionshöhe

    Seit dem 1. Juli 2023 gilt in Österreich das Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermietung:[2] Wer den Makler beauftragt, zahlt die Provision. Bei Kaufverträgen gelten folgende übliche Sätze:

    • Bis 36.336,42 € Kaufpreis: max. 4 % zzgl. USt
    • Über 48.448,51 € Kaufpreis: max. 3 % zzgl. USt
    • Dazwischen: max. 1.453,46 € zzgl. USt

    Pflichten des Maklers

    Immobilienmaklerinnen und -makler unterliegen umfangreichen gesetzlichen Pflichten:[1]

    • Aufklärungspflicht: Information über alle wesentlichen Umstände des Objekts (Mängel, Belastungen, rechtliche Situation)
    • Sorgfaltspflicht: Sorgfältige Prüfung der vermittelten Objekte
    • Doppelmakler-Hinweis: Offenlegung, wenn für beide Vertragsparteien tätig
    • Erstinformation: Schriftliche Erstinformation über Kosten und Vertragsbedingungen vor Besichtigung
    • Datenschutz: Einhaltung der DSGVO bei der Verarbeitung personenbezogener Daten

    Bei Pflichtverletzung kann der Provisionsanspruch entfallen oder Schadenersatz geschuldet werden.

    Einzelnachweise

    1. Maklergesetz (MaklerG), BGBl. Nr. 262/1996 idF BGBl. I Nr. 91/2023 (RIS)
    2. § 17a MaklerG – Bestellerprinzip bei Wohnungsvermietung (RIS)

    Siehe auch

    Kategorien: Maklerrecht | Immobilienvermittlung

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