Mietwohnung
Eine Mietwohnung ist eine Wohnung, die einem Mieter auf Grundlage eines Mietvertrags gegen Zahlung eines Mietzinses zur Benützung überlassen wird. In Österreich unterliegen Mietwohnungen je nach Baujahr und Rechtsform unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Mietrechtsgesetz (MRG).
Definition
Eine Mietwohnung ist eine Wohneinheit, die der Vermieter der Mieterin bzw. dem Mieter auf Basis eines Mietvertrags zeitlich befristet oder unbefristet zur Benützung überlässt.[1] In Österreich unterliegt das Mietverhältnis je nach Alter und Art des Gebäudes dem Mietrechtsgesetz (MRG) oder dem ABGB.
Ausstattungskategorien
Das MRG unterscheidet vier Ausstattungskategorien, die für die Mietzinsberechnung im Altbau relevant sind:[2]
- Kategorie A: Mindestens 30 m², eigene Küche/Kochnische, Vorraum, WC, Bad/Dusche, Zentralheizung oder gleichwertige Heizung
- Kategorie B: Wie A, aber ohne Zentralheizung
- Kategorie C: Wasserversorgung und WC im Inneren, aber kein Bad
- Kategorie D: Kein WC oder keine Wasserversorgung im Inneren
Rechte und Pflichten
Mieterinnen und Mieter haben im Vollanwendungsbereich des MRG umfangreiche Rechte:
Rechte:
- Kündigungsschutz (§ 30 MRG)
- Recht auf Erhaltung der Wohnung in brauchbarem Zustand
- Recht auf Belegeinsicht bei der Betriebskostenabrechnung
- Eintrittsrecht naher Angehöriger bei Tod (§ 46 MRG)
- Recht auf vorzeitige Kündigung bei befristeten Verträgen (nach 1 Jahr)
Pflichten:
- Pünktliche Zahlung des Mietzinses
- Sorgfältige Behandlung der Wohnung
- Meldung von Schäden an den Vermieter
- Duldung notwendiger Erhaltungsarbeiten
Einzelnachweise
- § 1 MRG – Geltungsbereich (RIS)
- § 15a MRG – Ausstattungskategorien (RIS)
