Vermieter
Der Vermieter ist die Vertragspartei, die eine Mietwohnung oder Liegenschaft gegen Zahlung eines Mietzinses einem Mieter zur Benützung überlässt. Vermieter unterliegen in Österreich zahlreichen gesetzlichen Pflichten, insbesondere nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) und dem ABGB.
Inhaltsverzeichnis
Definition
Der Vermieter (auch: Bestandgeber) ist diejenige natürliche oder juristische Person, die der Mieterin bzw. dem Mieter eine Wohnung oder Geschäftsräumlichkeit auf Grundlage eines Mietvertrags gegen Entgelt zur Benützung überlässt.[1]
Pflichten des Vermieters
Im Vollanwendungsbereich des MRG treffen die Vermieterin bzw. den Vermieter umfangreiche Pflichten:[2]
- Erhaltungspflicht: Erhaltung des Hauses und der Allgemeinflächen in brauchbarem Zustand
- Abrechnung: Fristgerechte Legung der Betriebskostenabrechnung
- Kautionsverzinsung: Verzinsliche Anlage der Mietkaution
- Duldungspflicht: Duldung zumutbarer Verbesserungen durch den Mieter
- Informationspflicht: Information über den Anwendungsbereich des MRG
Pflichten der Vermieterin bzw. des Vermieters
Im Vollanwendungsbereich des MRG treffen die Vermieterin bzw. den Vermieter umfangreiche Pflichten:
- Erhaltungspflicht: Erhaltung des Hauses und der Allgemeinflächen in brauchbarem Zustand (§ 3 MRG)
- Abrechnungspflicht: Fristgerechte Legung der Betriebskostenabrechnung bis 30. Juni
- Kautionsverzinsung: Fruchtbringende und mündelsichere Anlage der Kaution
- Duldungspflicht: Duldung zumutbarer Verbesserungen durch Mieterinnen und Mieter
- Informationspflicht: Information über den Anwendungsbereich des MRG
- Mietzinsvorschreibung: Detaillierte monatliche Vorschreibung[1]
Einzelnachweise
- §§ 1090 ff ABGB – Bestandvertrag (RIS)
- §§ 3–6 MRG – Erhaltungspflichten des Vermieters (RIS)
